Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Maike Wilstermann-Hildebrand

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1. Anwendungsbereich

Maike Wilstermann-Hildebrand (nachfolgend MWH) bietet Unternehmern (Selbständigen/Freiberuflern) und  Unternehmen die Erstellung und Überarbeitung von Texten an. Leistungen von MWH werden auf der Grundlage dieser AGB erbracht, die auch ohne erneuten Hinweis für künftige Aufträge des Auftraggebers gelten.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von MWH schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Individuelle Abreden zwischen MWH und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

Aufträge können mündlich, in Text- oder Schriftform oder durch Übersendung von Texten oder Informationsmaterial erteilt werden.

Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen in der Ausführung oder zusätzliche Leistungen, so werden diese nur Vertragsinhalt, wenn MWH ihre Zustimmung erklärt.

3. Leistungen von MWH

MWH erstellt individuelle Texte (Unique Content) auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Vorgaben (z. B. Kundenansprache, Wording, Keyword-Liste, Keyword-Dichte etc.) und zur Verfügung gestellten Informationen sowie ggf. ergänzender eigener Recherchen. Sofern vereinbart, umfassen die Leistungen von MWH bei Online-Texten auch die Durchführung von Keyword-Recherchen sowie die Erstellung von Meta-Texten.

Die Leistungen von MWH bestehen ausschließlich in der sprachlichen Gestaltung, nicht in der Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit oder der rechtlichen Zulässigkeit der Aussagen des Auftraggebers.

Leistungsort für alle Leistungen von MWH ist der Sitz von MWH. Die Abnahme erfolgt per Datenfernübertragung. Persönliche Treffen können im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

Sofern im Einzelfall vereinbart, lizenziert MWH eigenes Bildmaterial (Fotos, Grafiken, Zeichnungen) zusammen mit erstellten Texten an den Auftraggeber.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MWH die erforderlichen Informationen für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass während der gesamten Projektdauer er selbst oder ein mit dem Projekt vertrauter Bevollmächtigter als Ansprechpartner für MWH zur Verfügung steht.

Kommt der Auftraggeber mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug, so kann MWH eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was MWH infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart.

MWH ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung der Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung der Mitwirkungshandlung bis zum Ablauf der Frist erfolgt. In diesem Fall kann MWH einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.

5. Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt mit Bereitstellung der erforderlichen Informationen durch den Auftraggeber sowie nach Erhalt der Anzahlung, sofern eine solche vereinbart wurde.

Lieferfristen verlängern sich jeweils mindestens um den Zeitraum, für den der Auftraggeber eine geschuldete Mitwirkungshandlung unterlässt. Sofern die Verzögerung einer Mitwirkungshandlung zu einer zeitlichen Kollision mit anderen Projekten von MWH führt, beginnt die Lieferfrist nach Fertigstellung der anderen Projekte erneut.

Die Lieferfrist verlängert sich für den Zeitraum, in dem MWH aufgrund höherer Gewalt an der Leistungserbringung verhindert ist. Dauert die Verhinderung länger als die vorgesehene Lieferfrist insgesamt, so ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall erhält MWH die anteilige Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.

6. Abnahme

MWH wird dem Auftraggeber den erstellten Text in der vereinbarten Form übermitteln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Texte innerhalb von sieben Werktagen abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Als abgenommen gilt ein Text auch dann, wenn MWH dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Als abgenommen gilt ein Text auch bei Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern eine Vergütung nicht individuell vereinbart wird, gilt die aktuelle Preisliste von MWH.

Sofern ein Festpreis vereinbart wurde, ist MWH nicht berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu fordern. MWH kann jedoch vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Arbeitsumfang wesentlich höher ist als dies für MWH vor Vertragsschluss erkennbar war. Von einem Festpreis nicht umfasst sind Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsschluss. Diese werden auf der Grundlage einer neuen Vereinbarung oder ersatzweise auf der Grundlage der aktuellen Preisliste abgerechnet.

Sofern von MWH angebotene Preise als unverbindlich gekennzeichnet sind, handelt es sich um Schätzungen. MWH wird den Auftraggeber über einen zusätzlich zu erwartenden Aufwand informieren, sobald dieser für MWH erkennbar ist. Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Auftrag kündigen. MWH ist dann berechtigt, einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung zu verlangen.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung verpflichtet sein kann. Eine von dem Auftraggeber zu zahlende Künstlersozialabgabe mindert nicht die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Vergütung und darf von einer Rechnung von MWH nicht in Abzug gebracht oder einbehalten werden.

Rechnungen von MWH sind innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Verzugszinssatz beträgt neun Prozentpunkte über dem aktuellen Zinssatz der Europäischen Zentralbank.

8. Nutzungsrechte

MWH räumt dem Auftraggeber die ausschließlichen und zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an  erstellten Texten ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, Texte nachträglich zu bearbeiten und in andere Sprachen zu übersetzen. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen nur das Recht zu Nutzung durch den Auftraggeber und beinhalten nicht das Recht zur Übertragung oder zur Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte.

Sofern MWH eigenes Bildmaterial an den Auftraggeber lizenziert (Fotos, Grafiken, Zeichnungen), räumt MWH dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Bildmaterial darf vom Auftraggeber nur im Zusammenhang mit erstellten Texten verwendet werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann MWH verlangen, als Urheberin des lizenzierten Bildmaterials genannt zu werden.

Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung.

MWH ist berechtigt, die vom Auftraggeber veröffentlichten Texte und den Namen des Auftraggebers als Referenz auf ihrer Webseite, in sozialen Medien und in sonstigem Werbeunterlagen zu verwenden, sofern eine Nutzung zu Werbezwecken durch MWH nicht ausgeschlossen wurde.

9. Gewährleistung

MWH ist bei der stilistischen Gestaltung von Texten frei. Als Mängel gelten grammatikalische und orthografische Fehler.

MWH ist verpflichtet, Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Kommt MWH auch nach Fristsetzung der Mängelbeseitigung nicht nach, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom erteilten Auftrag berechtigt. Ein Rücktritt wegen geringfügiger Mängel ist ausgeschlossen. In diesem Fall ist der Auftraggeber nur zur Minderung der vereinbarten Vergütung berechtigt.

Nimmt der Auftraggeber einen mangelhaften Text ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber MWH wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern MWH diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, so ist MWH nur dann zur Mangelbeseitigung verpflichtet, wenn der Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war und nicht erst später durch eine Bearbeitung seitens des Auftraggebers oder eines Dritten entstanden sind.

Macht der Auftraggeber Mängel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorlag oder nicht von MWH verursacht worden ist, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die aufgewendete Zeit für die Fehlersuche mit dem allgemeinen Stundensatz von MWH zu vergüten.

10. Haftung

MWH haftet nicht dafür, dass der Auftraggeber die mit den erstellten Texten verfolgten Zwecke erreicht.

MWH übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung von Texten durch den Auftraggeber, insbesondere nicht im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht.

Für Datensicherungen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. MWH ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien von den erstellen Texten anzufertigen oder aufzubewahren.

Die Haftung von MWH wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

MWH wird Daten des Auftraggebers zur Auftragsabwicklung verwenden und bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen speichern.

MWH wird nicht-öffentliche Informationen, die ihr von dem Auftraggeber zur Auftragserfüllung mitgeteilt werden, vertraulich behandeln.

Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien erfolgt über die vereinbarten Dienste. Bei der Nutzung unverschlüsselter Dienste trägt der Auftraggeber das Risiko eines unerlaubten Zugriffs Dritter auf übermittelte Daten.

12. Kündigung

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. In diesem Fall ist MWH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. MWH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 BGB). Die Vermutungsregel des § 649 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.

Für eine Kündigung aus wichtigem Grund gilt § 648a BGB.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist der Sitz von MB, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.